10 Januar 2021

Lohngleichheit

Für uns ist Gleichberechtigung und Gleichstellung eine Selbstverständlichkeit!

Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sollen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn und gleichwertige Arbeit durchsetzen. Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die 100 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen, sind gemäss Art. 13aAbs.1 nGIG verpflichtet eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Dieser Pflicht ist die Wild & Küpfer nachgekommen und hat die Analyse nach Vorgabe des Bundes (Logib) durchgeführt und durch ein neutrales Büro überprüfen lassen. Die Analyse weist aus, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann eingehalten ist.

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